DIVINO - Das Magazin | N° 2/2019 Herbst - Winter
Die rotflügelige Ödlandschrecke ist ein Indikator für ein artenreiches Habitat. Wenn sie auffliegt, sieht man ihre roten Flügel. Linke Seite und oben: Breite Grün- streifen mit Totholz zwischen den Rebzeilen bieten ideale Voraus- setzungen für die Ansiedelung von Wildblumen und Kräutern und somit auch von Wildbienen und anderen Insektenarten. Rechts: Nahaufnahme – es summt und wimmelt in den bunten Blüten zwischen den Rebzeilen und in den Grünstreifen. mit den umliegenden Flächen und Land- wirte in der Nachbarschaft sind aufgefor- dert, hier mitzumachen“, sagt Deppisch. Es gehe darum, effektive Netzwerke zu haben, in denen heimische Pflanzenarten wachsen und gedeihen – Tiere und Insek- ten frei migrieren können. Kooperation Das ambitionierte Projekt wird natürlich mit entsprechenden Partnern geführt. Ein reger Austausch finden mit dem Landesamt für Vogelschutz oder der Unteren Naturschutzbehörde – weitere Aktivitäten mit der Universität Würz- burg statt. Auch Besucher im Weinberg haben eine nicht zu unterschätzende Rolle im System: In der Art, wie sie über diese Anlage etwa auf Social Media Kanälen kommunizieren, tragen sie dazu bei, hier mehr Aufmerksamkeit und Akzeptanz zu bekommen. „Es reicht eben nicht, ein Vogelhäuschen aufzuhängen“, sagt Christian Deppisch kritisch. „Wenn man in Sachen Artenschutz etwas errei- chen möchte, braucht es Zeit – mindes- tens fünf bis zehn Jahre und man muss „a weng“ Unordnung zulassen“, so der Fachmann.Erbeschreibt,dassindenRand- streifen eine deutlich höhere Biodiver- sität herrsche als im Weinberg. Hier gilt: Ungestörtheit versus Pflege. Dennoch muss auch eine scheinbar wilde Fläche gepflegt werden. Die Verbuschung nicht mehr bewirtschafteter Rebflächen führt zum Rückgang der Artenvielfalt – die Vorgärten aus Stein und Rindenmulch übrigens auch. Und so ist jeder einzelne von uns eben- falls aufgerufen, aus Liebe zur Arten- vielfalt auch im eigenen Garten etwas „Unordnung“ zuzulassen und für sinn- volle Blühstreifen zu sorgen! Fotos: Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG); commons.wikimedia.org/entomart Nº 2 / 2019
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