DIVINO - Das Magazin | N° 2/2023 Herbst-Winter

Ich werde häufig von KundInnen gefragt, was eine Genossenschaft eigentlich ist und ob das etwas mit Politik zu tun habe. Das Thema ist also scheinbar gar nicht so selbstverständlich, auch wenn wir alle sicher schon einmal etwas davon gehört haben. Aber wie so oft ist der Kern ein recht einfacher: Eine Genossenschaft ist eine Firma, die nicht nur einen einzigen Besitzer hat, sondern viele. Unser Unternehmen gehört also allen Winzerinnen und Winzern, die ihr Lesegut bei DIVINO abliefern, und im rechtlichen Sinne sind sie „Mitglieder“. Ganz kurz und vereinfacht ist eine Genossenschaft also ein Unternehmen mit vielen Eigentümern“, erklärt Gerald Wüst, Geschäftsführender Vorstand von DIVINO. UND WAS MACHT NUN DIESE GEMEINSCHAFT DER GENOSSENSCHAFT AUS? Zuallererst: Zusammen ist man weniger allein. In der Gemeinschaft können viele praktische und auch wirt- schaftlich interessante Synergien entstehen. Winzer und Winzerinnen etwa, die nur eine kleine Fläche im Nebenerwerb bewirtschaften möchten, müssen nicht in große Maschinen oder in die gesamte Kellertechnik investieren. Sie müssen sich außerdem auch nicht darum kümmern, wie ihr Wein in die Flaschen kommt oder wie die Etiketten und Kartons aussehen, nicht über Marketing und Vertrieb nachdenken und sich auch keine Sorgen darüber machen, wie und wann der Wein zu den Kunden kommt. Das erledigt die „Firma“ für alle gleichermaßen. Unsere Winzerinnen und Winzer können sich also auf das konzentrieren, was sie am besten können: ihre Wein- berge bearbeiten und gesunde Trauben erzeugen. Dafür verlangen wir bei DIVINO allerdings auch, dass unsere Mitglieder ihr gesamtes Lesegut ausschließlich zu uns bringen. Das nennt man Vollablieferungspflicht. Damit wird sichergestellt, dass wir das beste Traubengut bekommen und damit die Qualität unserer Weine auch so gut sein kann, wie sie ist. STARKES MITEINANDER: REDEN HILFT! Das Miteinander wird in regelmäßigen Versammlungen gestärkt. Dort gibt es natürlich auch Raum, um über die unterschiedlichsten Dinge zu sprechen, manchmal auch zu diskutieren. Dazu zählen zum Beispiel die Höhe der Traubengeldauszahlung, Personalkosten, Anforderungen der Erzeugungsrichtlinien, Leseabläufe, die bereits genannte Vollablieferungspflicht oder auch Flächenabgänge. Gelegentlich wird dies ergänzt durch Abstimmungen über Satzungsänderungen: Das war bei DIVINO im vergangenen Jahr die Namensänderung von DIVINO Nordheim Thüngersheim eG zu DIVINO eG. Außerdem werden bei diesen Treffen auch die klassischen Ämter einer Genossenschaft neu besetzt: Das ist zum einen der Vorstand, der die Geschäfte führt, und zum anderen ist das der Auf- sichtsrat, der den Vorstand kontrolliert. Interessant und wichtig an dieser Stelle: Diese sogenannten Entscheidungsgremien sind alle auch Mitglieder, also in unserem Fall Winzerinnen und Winzer. Die Mitglieder sind untereinander gleichberechtigt – ohne Rücksicht auf die Höhe ihrer Kapitalbeteiligung an der Genossenschaft. Das bedeutet bei DIVINO, dass jedes Mitglied (nur) eine Stimme hat, unabhängig von der Rebflächengröße. Die Stimme der Rentnerin oder des Nebenerwerbslandwirts mit nur einem oder zwei Weinbergen hat also das gleiche Gewicht wie die eines Vollerwerbslandwirts mit 20 Hektar Rebfläche! FAZIT Gemeinsam geben wir bei DIVINO alles dafür, unsere Kunden mit einzigartigen Frankenweinen zu versorgen. Jeder mit seinen besonderen Fähigkeiten: Die Mitglie- derInnen stehen im Weinberg, und die Mitarbeiterinnen arbeiten im Keller, in Verwaltung und Logistik, im Vertrieb (unser Team lernen Sie auf den Seiten 22/23 kennen), und natürlich in den Vinotheken: Zusammen sind wir 360 weinverliebte Menschen. 12 Nº 2/2023·DIVINO MAGAZIN TITELSTORY

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