DIVINO - Das Magazin | N° 1/2026 Frühjahr/Sommer

Im letzten DIVINO-Magazin haben wir Ihnen unsere neuen Ortsweine vorgestellt, und diese erfreuen sich bei Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, großer Beliebtheit. Entsprechend wird es Sie freuen zu lesen, dass die Weine des 2025er Jahrgangs wieder allesamt mit Medaillen prämiert worden sind und damit – ganz unabhängig von unserer eigenen Meinung – wieder erstklassigen Weingenuss versprechen. In dieser Ausgabe wollen wir die Qualitäts- pyramide noch weiter nach oben klettern und Ihnen die nächsthöheren Qualitätsstufen vorstellen. Zur Erinnerung: Die neue Klassifizierung der Weine folgt dabei stets dem Prinzip der Eingrenzung der geografischen Herkunft. Je enger also die Herkunft eingegrenzt werden kann, desto strenger sind die Produktionskriterien und als Konsequenz daraus: desto hochwertiger sind die so erzeugten Weine. Die nächstengere Eingrenzung der Herkunft nach den Ortsweinen sind Weine aus Einzellagen oder noch mehr abgegrenzt, aus Gewannen (kleinere Teilstücke von Einzellagen). Für diese Weine gelten deutlich strengere Vorschriften als für Guts- und Ortsweine. So sind z.B. nur noch bestimmte Rebsorten zugelassen (12 Rebsorten bei Einzellagen und nur 5 Rebsorten bei Gewannen), und auch der zulässige Höchstertrag pro Hektar liegt deutlich niedriger als bei den darunterliegenden Kategorien. Durch die Beschränkung auf sehr hochwertige Rebsorten wie z.B. Silvaner, Riesling oder Weißburgunder, ein vorausgesetztes Mindestmostgewicht sowie die reduzierte Erntemenge wird eine gleichbleibend hohe Weinqualität gewährleistet. Dabei bleiben voraussichtlich zahlreiche Einzellagen, die Sie bereits aus der Vergangenheit kennen – z.B. der Escherndorfer Lump oder das Nordheimer Vögelein – auch in Zukunft erhalten. Bei den Gewannen jedoch – die meist aus historischen Abgrenzungen und Bezeichnungen abgeleitet werden – muss zuerst eine Eintragung in die Weinbergsrolle erfolgen, bevor diese auf einem Weinetikett genannt werden dürfen. Dies ist ein Prozess, der einige Zeit in Anspruch nehmen wird und dessen vorläufiger Abschluss bis 2030 geplant ist. Prädikate sind für trockene Weine ab dem Jahrgang 2026 generell nicht mehr zulässig. Ab dem Jahrgang 2031 schließlich werden dann trockene Weine, sofern sie aus entsprechend abgegrenzten Flächen stammen und auch die sonstigen Kriterien erfüllen, als Erste Gewächse bezeichnet. Restsüße Weine aus Einzellagen werden dann die klassischen Prädikate (Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese und Eiswein) tragen. Bei uns finden Sie diese Weine in unserer TERROIR-Linie. Für die Bezeichnung Großes Gewächs gelten ähnliche, aber nochmals deutlich strengere Vorgaben hinsichtlich Ertragsbegrenzung, Ausbauzeit und der Traubenqualität insgesamt. Die hier zur Abgrenzung der Anbauflächen notwendigen Kriterien werden in den kommenden Jahren in einem dafür mit WinzerInnen und ExpertInnen besetzten Gremium erarbeitet. In unsere Großen Gewächse fließt schon seit jeher unser ganzes Herzblut, sind sie doch stets eine Selektion der besten Trauben eines jeden Jahrgangs: angebaut von unseren zuverlässigsten Winzerfamilien, sorgfältig von unserem Qualitätsmanagement überwacht und zum perfekten Zeitpunkt gelesen. Die nun definierten Erzeugungsvorgaben für Große Gewächse (über)erfüllen wir schon seit jeher und dürfen deshalb auch weiterhin diese Bezeichnung für unsere besten Weine nutzen. Allerdings gibt das Regelwerk auch vor, dass diese Preziosen zukünftig eine Lagenbezeichnung werden tragen müssen. Wir begrüßen diese Änderung, stellt sie für uns doch lediglich eine vergleichsweise kleine Umstellung dar – ermöglicht dafür aber gleichzeitig eine Fokussierung auf das Thema Terroir im Premiumbereich. Jedoch wird die Produktion von Roséweinen sowie von Weinen aus (noch) nicht zugelassenen Rebsorten (z.B. Chardonnay & Sauvignon Blanc) in dieser Kategorie zukünftig leider nicht mehr erlaubt sein. Und daher werden Sie bei uns ab dem Jahrgang 2023 nach und nach Veränderungen im Sortiment unserer Großen Gewächse finden. Einen unserer Neuzugänge möchten wir Ihnen auf der nächsten Seite vorstellen: 2023 Escherndorfer Lump Riesling Großes Gewächs trocken. Weiterführende und detaillierte Informationen finden Sie unter www.franken-silvanerheimat.de/herkunftsmodell-franken/ ZWISCHEN GESETZ UND GENUSS: Die Regeln hinter dem Wein PETER ANGELE, SOMMELIER UND LEITER DIREKTVERTRIEB BEI DIVINO, ÜBER HERKUNFT UND BEZEICHNUNGSRECHT UND WAS WIRD AUS DEM KABINETT? Auch diese Weinstilistik wird zukünftig einen festen Platz im Portfolio der fränkischen Winzer- Innen haben – allerdings anders als Sie das bisher gewohnt waren. Konnten bislang auch trockene Kabinettweine hergestellt werden, werden diese zukünftig immer restsüß sein (Restzucker min. 12g/l) und einen maximalen Alkoholgehalt von 11,5 vol.% haben. Zudem darf fränkischer „Kabi“ nur aus den Rebsorten Riesling, Scheurebe, roter Traminer und Rieslaner hergestellt werden. Die Nennung einer Lage ist möglich, aber nicht vorgeschrieben. 20 Nº 1/2026·DIVINO MAGAZIN WEINWISSEN

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