Allgemeine Geschäftsbedingungen

I Allgemeiner Teil

 

1. Präambel
1.1. Die nachfolgenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen uns, der gewerblich handelnden

 

Divino Nordheim Thüngersheim eG
vertreten durch Gerald Wüst

 

Langgasse 33
97334 Nordheim

 

und Kunden.

 

Wir sind unter den nachfolgenden Kontaktdaten erreichbar:

 

Tel: 09381/8099-0
Fax: 09381/8099-32
E-Mail: info@divino-wein.de

 

1.2. Vertragssprache ist Deutsch.

 

2. Begriffsbestimmungen
2.1. Kaufmann ist entweder derjenige, der ein Handelsgewerbe betreibt oder derjenige, der die Firma seines Unternehmens in das Handelsregister eintragen lässt.
2.2. Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.
2.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2.5. Fernabsatzvertrag im Sinne dieser AGB ist ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
2.6. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
2.7. Vertragstext im Sinne dieser AGB ist die sich aus unserer Internetpräsentation ergebene Produktbeschreibung und der Inhalt der Online-Bestellung. Die von uns im Internetportal verschickte Bestellbestätigung ist selbst nicht Vertragstext, sondern bestätigt nur den Eingang der Bestellung.
2.8. Textform ist eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, die auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben worden ist.
2.9. Ein Gast ist eine natürliche Person, die für eine begrenzte Zeit gegen Entgelt beherbergt wird. Buchender Gast ist ein Gast, der den Buchungsvorgang vornimmt und die Buchungsbestätigung erhält.
2.10. Ein Gastwirt ist eine natürliche oder juristische Person, die gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt.
2.11. Ein Gastaufnahmevertrag ist ein Vertrag über das entgeltliche Zur-Verfügung-Stellen einer Unterkunft zur Beherbergung.
2.12. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.
2.13. Geschäftsräume sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich.

 

3. Vertragsparteien/Vertragsstrafe bei Vortäuschung einer Kundeneignung
3.1. Als Kunden werden juristische Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähige natürlichen Personen akzeptiert.
3.2. Soweit daneben Minderjährige als Vertragspartner akzeptiert werden, werden sie als Vertragspartner im Falle von Verträgen über Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, ausgeschlossen. Verträge über andere alkoholische Getränke werden in jedem Fall nicht mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren geschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, das Alter des Vertragspartners durch geeignete Nachweise und Nachweisverfahren zu überprüfen. Wir behalten uns daher auch das Recht vor, eine Kopie des Personalausweises zu verlangen.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Bestellung wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Passwörter nicht an Dritte weiterzugeben.
3.4. Im Falle einer Vortäuschung einer Kundeneignung kommt kein Vertrag zustande. Die Parteien vereinbaren stattdessen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Vertragspreises, den der nicht zugelassene Kunde zu zahlen gehabt hätte. Ihm bleibt nachgelassen, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

 

4. Geltung dieser AGB
4.1. Diese AGB gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen.
4.2. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an.
4.3. Sie gelten, soweit der Kunde Kaufmann ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
4.4. Wir sind jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Kunden haben das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Erfolgt der Widerspruch nicht in Textform innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam. Kunden werden in Textform bei Beginn der Frist darauf hingewiesen, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn nicht binnen vier Wochen widersprochen wird.

 

5. Änderungsvorbehalt
5.1. Wir behalten uns das Recht vor, die versprochenen Leistungen zu ändern oder hiervon abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von uns für den Kunden zumutbar ist.
5.2. Zumutbar ist die Änderung oder die Abweichung, wenn der Kunde nicht schlechter oder besser gestellt oder von der Leistung nicht wesentlich abgewichen wird. Dies kann der Fall sein, wenn der bestellte Jahrgang nicht mehr erhältlich sein sollte und der Folgejahrgang qualitativ und preislich nicht mehr als unwesentlich abgewichen wird.

 

6. Widerrufsbelehrung
6.1. Widerrufsrecht
Verbraucher haben bei einem Fernabsatzvertrag oder bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tage, an dem Verbraucher oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, im Falle eines Kaufvertrags die Waren, im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden die letzte Ware, im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Verbraucher uns
Divino Nordheim Thüngersheim eG
vertreten durch Gerald Wüst
Langgasse 33
97334 Nordheim
Telefon: 09381/8099-0
Telefax: 09381/8099-32
E-Mail: info@divino-wein.de

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

Verbraucher können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

6.2. Folgen des Widerrufs
Wenn Verbraucher diesen Vertrag widerrufen, haben wir ihnen alle Zahlungen, die wir von ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Verbraucher den Nachweis erbracht haben, dass sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Verbraucher haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

 

Verbraucher tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden bei nicht-paketversandfähigen Waren auf höchstens etwa 150,00 EUR geschätzt.

 

Verbraucher müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

6.3. Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, u.a. nicht bei folgenden Verträgen:

 

6.3.1. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
6.3.2. Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.

 

7. Vertragsschluss/Speicherung des Vertragstextes und der AGB 
7.1. in unserem Internetshop
7.1.1. Die Bewerbung der Produkte im Internetshop stellt eine unverbindliche und freibleibende Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch unsere Kunden dar.
7.1.2. Die Kunden geben ein Angebot ab, indem sie unseren Bestellvorgang durchlaufen und am Ende auf den Link "Zahlungspflichtig bestellen" klicken.
7.1.3. Eingaben können vor Abgabe der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.
7.1.4. Wir können das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen nach unserer Wahl entweder durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen, wobei die Annahme durch den Zugang der Auftragsbestätigung oder den Zugang der Ware beim Kunden erfolgt.
7.1.5. Der Vertragstext und diese AGB werden gespeichert und Verbrauchern per E-Mail übermittelt.
7.2. bei Kaufland
7.2.1. Zur Einleitung des Kaufvorgangs bei Kaufland legt der Kunde den gewünschten Artikel durch Anklicken des jeweiligen Buttons auf der Angebotsseite in den Warenkorb. Indem der Kunde in der Warenkorb-Ansicht den Button „Jetzt kaufen“ anklickt, gibt er ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
7.2.2. Wir bestätigen bei Kaufland den Eingang der Bestellung elektronisch durch eine sog. Bestellbestätigung. Hierbei handelt es sich jedoch noch nicht um die Annahme des Angebotes.
7.2.3. Wir können das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Tagen mündlich, schriftlich, in Textform oder durch schlüssiges Verhalten annehmen. Der Kaufvertrag kommt dadurch zum Beispiel mit ausdrücklicher Erklärung oder Versand der jeweiligen Produkte zustande. Für den Fall, dass der Kunde die getätigte Bestellung durch eine SEPA-Überweisung des Kaufpreises auf das Bankkonto des Zahlungsdienstleisters bezahlt (Zahlungsoption „Vorkasse“), gilt die vorab erteilte Zahlungsaufforderung als Annahmeerklärung. Wenn Kunden per Kreditkarte, Vorkasse, PayPal oder giropay / paydirekt bezahlt haben, kommt der Kaufvertrag bereits mit erfolgreichem Abschluss des Bestellvorgangs zustande.
7.2.4. Der Vertragstext und diese AGB werden gespeichert. Die AGB werden automatisch übermittelt, der Vertragstext ist Kunden nicht zugänglich. Wir empfehlen, die gesamte Angebotsbeschreibung auszudrucken, da diese nur für kurze Zeit auf Servern der jeweiligen Marktplätze gespeichert wird.
7.3. bei nicht im Sinne des § 312 b BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
7.3.1. Die Bewerbung der Produkte stellt eine unverbindliche und freibleibende Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Auftrag oder Bestellung) durch Kunden dar.
7.3.2. Kunden können ein Angebot mündlich, schriftlich, in Textform oder durch schlüssiges Verhalten abgeben.
7.3.3. Wir können das Angebot entweder mündlich oder durch Auftrags- oder Buchungsbestätigung in Schrift- oder Textform oder durch Lieferung annehmen.

 

8. Haftung
8.1. Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind oder Garantien betroffen sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). 
8.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
8.3. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

 

9. Aufrechnungsverbot
Der Unternehmer ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen beruhen auf demselben Vertragsverhältnis, oder sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

 

10. Zurückbehaltungsrecht
Der Unternehmer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

11. Kundenservice
Bei Fragen, Beschwerden oder Reklamationen erreichen Sie uns werktags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter den folgenden Kontaktdaten:

 

Telefon: 09381/8099-0
E-mail: info@divino-wein.de

 

12. Salvatorische Klausel (Teilunwirksamkeit)
Sollte eine der Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

13. Hinweis zur Rücknahme von Verpackungen
Wir sind dem Entsorgungssystem Belland Vision angeschlossen. Unsere Kundennummer lautet 10891.

 

14. Außergerichtliche Schlichtungsmöglichkeiten
14.1. Im Falle von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstverträgen kann eine von der Europäischen Union zur Verfügung gestellte OS-Plattform zur Beilegung dieser Streitigkeiten genutzt werden, soweit diese von der Europäischen Union tatsächlich zur Verfügung gestellt wird.
Die Plattform soll hier erreichbar sein: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@divino-wein.de
14.2. Wir sind nicht verpflichtet, an anderen außergerichtlichen Schlichtungsmöglichkeiten vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und nehmen daran auch nicht teil.

 

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Nebenabreden
15.1. Der Vertrag unterliegt einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Diese Rechtswahl gilt nicht, wenn dem Verbraucher dadurch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
15.2. Bei Rechtsstreitigkeiten ist unser Sitz Gerichtsstand, wenn
15.2.1. der Kunde Kaufmann ist oder
15.2.2. der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder
15.2.3. der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
15.3. Wir sind berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstand zu klagen.
15.4. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.

 

II Besonderer Teil: Kaufverträge

 

1. Lieferbedingungen/Versandkosten
1.1. Wir liefern ausschließlich innerhalb Deutschlands, exklusive der Inseln.
1.2. Liefertermine, die der Kunde in seiner Bestellung angibt, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer Bestätigung.
1.3. Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erhalt des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
1.4. Die Lieferung erfolgt spätestens 5 (Werk)tage nach Beginn der Lieferfrist.
1.5. Kosten der Verpackung und Versendung werden gesondert in Rechnung gestellt und ausgewiesen. Die genauen Kosten ergeben sich aus der Produktbeschreibung.  Soweit nicht anders angegeben, betragen die Versandkosten:

1.5.1. 1 - für 1 Flasche im 1er-Karton 5,50 €
           - für bis zu 12 Flaschen im 6er- bzw. 12er-Karton 8,50 €
           - Ab einem Warenwert von 90,00 € entfallen die Versandkosten

 

2. Rügepflicht
2.1. Ist der Kauf für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
2.2. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
2.3. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
2.4. Haben wir den Mangel arglistig verschwiegen, so können wir uns auf diese Vorschriften nicht berufen.

 

3. Mängelhaftung/Verjährungsfrist
3.1. Es besteht grundsätzlich ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. 
3.2. Soweit die gelieferte Sache nicht die zwischen dem Kunden und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder sie sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann, oder sie nicht die Eigenschaften, die er nach unseren öffentlichen Äußerungen erwarten konnte, hat, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet.
3.3. Die Nacherfüllung erfolgt gegenüber Unternehmern nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware, gegenüber Verbrauchern nach seiner Wahl.
3.4. Wir können die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
3.5. Kunden können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der Ziffer „Haftung“ geltend zu machen
3.6. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung an den Kunden, bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln nach Maßgabe der Ziffer "Haftung".
3.7. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist bei neuen Waren ein Jahr ab Gefahrübergang, bei gebrauchten Waren wird die Mängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln nach Maßgabe der Ziffer "Haftung". Unberührt bleibt die Verjährungsfrist ebenfalls im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB; sie beträgt fünf Jahre ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
3.8. Bitte beachten Sie: Die Auskristallisierung von Weinstein ist eine völlig natürliche Erscheinung.

 

4. Zahlungsbedingungen 
4.1. Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, liefern wir gegen Vorauskasse. 
4.2. Soweit nicht anders vereinbart, akzeptieren wir als Zahlung:

4.2.1. Überweisung
4.2.2. Vorkasse
4.2.3. Lastschrift
4.2.4. PayPal
4.2.5. Barzahlung bei Abholung

4.3. Soweit nichts Anderes vereinbart wurde, sind unsere  Rechnungen spätestens 10 Tage nach Wareneingang ohne Abzug zahlbar.

 

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragsgegenstands bleibt dieser unser Eigentum.
5.2. Bei Kaufleuten bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlungen aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierte Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 
5.3. Kunden sind berechtigt, mit Eigentumsvorbehalt behaftete Waren weiter zu verkaufen. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf bezüglich der gelieferten Vorbehaltsware in Höhe des Faktura - Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderungen einschließlich allen Nebenrechten mit Rang vor seinen übrigen Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung an den Abnehmer oder Dritten erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung oder Vermischung oder Vermengung weiterverkauft worden ist.  Wir nehmen die Abtretungen an. 
Nach der Abtretung ist der Kunde ungeachtet unserer eigenen Befugnis zur Einziehung der Forderung berechtigt. 
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz - oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt ist.
Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. den Dritten die Abtretung mitteilt. 
5.4. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware bzw. der in unserem Sicherungseigentum stehenden Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. 
Erfolgt eine Verarbeitung mit nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Faktura - Endbetrag zzgl. Umsatzsteuer) zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Dies gilt auch, wenn der Kunde durch Tätigkeiten nach Satz 2 Alleineigentum erwirbt. Die Bewahrung für uns erfolgt unentgeltlich. 
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden beweglichen Sachen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der für uns gelieferten Ware (Faktura - Endbetrag zzgl. Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zur Zeit der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in einer Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so ist vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich.

 

III Besonderer Teil: Veranstaltungen

 

1. Veranstaltungen
1.1. Wir behalten uns vor, Veranstaltungen, die in unserem Hause stattfinden, kurzfristig abzusagen oder den Termin auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen. Darüber werden Kunden unverzüglich informiert. Gekaufte Eintrittskarten behalten Gültigkeit.
1.2. Kunden haben die Möglichkeit, bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei auf einen anderen Termin umzubuchen. Bei einer späteren Stornierung und bei Nichterscheinen kann mit der zuvor gekauften Eintrittskarte kein anderer Termin mehr wahrgenommen werden. Kunden haben jedoch jederzeit die Möglichkeit, eine Ersatzperson als Teilnehmer zu benennen und die Eintrittskarte auf diese zu übertragen. In beiden Fällen ist eine Rückerstattung bereits gezahlter Teilnehmergebühren nicht möglich.

 

IV Widerrufsformular

 

An
Divino Nordheim Thüngersheim eG
Langgasse 33
97334 Nordheim
Telefax: 09381/8099-32
E-Mail: info@divino-wein.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren:

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Bestellt am/ erhalten am:

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Name des/der Verbraucher(s):

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Anschrift des/der Verbraucher(s):

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Unterschrift des/der Verbraucher(s):

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Datum:

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II. Vertragsabschluss


Das Angebot ist freibleibend. Es richtet sich an die von der Genossenschaft festgelegten Abnehmergruppen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren vorangegangene Preislisten ihre Gültigkeit. Wenn Verträge mit Unternehmen vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens der Genossenschaft maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

III. Lieferung

 

Für die Lieferung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Genossenschaft. Die Genossenschaft ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies für den Käufer zumutbar ist. Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen. Die Lieferung erfolgt baldmöglichst, sofern nicht eine bestimmte Lieferfrist oder ein Liefertermin vereinbart ist. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebsstilllegung, Streik, extremen Witterungsverhältnisse (z.B. Hitze, Hagel, Frost oder Frostgefahr) oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten der Genossenschaft – unmöglich oder im Sinne des § 275 Abs. 2 BGB übermäßig erschwert, so wird die Genossenschaft für die Dauer der Behinderung und deren Nebenwirkung von der Lieferpflicht frei. Dies berechtigt die Genossenschaft auch, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungenügenden Belieferung der Genossenschaft seitens ihrer Vorlieferanten ist die Genossenschaft von ihren Lieferverpflichtungen gegenüber Unternehmern ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr benötigten Hilfs- oder Betriebsstoffe getroffen hat und ihre Vorlieferanten sorgfältig ausgewählt hat. Sie verpflichtet sich, in diesem Fall ihre Ansprüche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den Unternehmer abzutreten. In diesem Fall bleibt der Unternehmer zur Gegenleistung nach Maßgabe von § 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Die Genossenschaft wird den Unternehmer über den Eintritt der o.g. Ereignisse und die Nichtverfügbarkeit unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts die Gegenleistungen des Unternehmers unverzüglich erstatten. Transportkostenerhöhungen und Tarifänderungen können von der Genossenschaft dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt. Der Versand – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten des Käufers. Bei Versand an einen Unternehmer trägt dieser die Gefahr; dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Die Genossenschaft wählt die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat. Transportversicherungen schließt die Genossenschaft auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab. Bei Kauf nach Probe gelten die von der Genossenschaft gestellten Proben als Warenmuster. Die Lieferung erfolgt, so lange der Vorrat reicht. Sollte ein Jahrgang ausverkauft sein, behalten wir uns vor, einen Folgejahrgang zu liefern. Alle Lieferungen erfolgen an die vom Käufer angegebene Adresse. Fehlt die Adressangabe, dann gilt der Kaufvertrag durch die Lieferung an die Hauptniederlassung des Käufers als erfüllt. Bei Lieferung von Trauben, Maische, Most oder Fasswein gilt: Der Käufer verpflichtet sich, Fasswein spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen und den Abnahmetermin mindestens zwei Tage vorher anzuzeigen. Der Käufer verpflichtet sich, Trauben, Maische oder Most sofort nach Abschluss des Kaufvertrages abzunehmen. Mit Abschluss des Kaufvertrages erfolgt die Lagerung auf Gefahr des Käufers. Der Verkauf von Fasswein, Trauben, Maische oder Most erfolgt „ab Keller“. Die Füllkosten sowie die Kosten des Aufladens trägt der Käufer. Die in der Auftragsbestätigung über Fasswein angegebene Menge bezieht sich nicht auf das Gebinde (Halbstück, Stück, Fuder, Tank, usw.) sondern auf die bei Abnahme sich ergebende Literzahl.

IV. Verpackung

 

Bei Lieferung von Flaschenwein wird die Ware in handelsüblicher Weise verpackt. Leihverpackungen sind vom Käufer zu entleeren und unverzüglich in einwandfreiem Zustand zurückzugeben – vom Unternehmer frachtfrei. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.

V. Mängelrügen vom Unternehmer

 

Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können vom Unternehmer nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Die Genossenschaft haftet für Mängelansprüche gegenüber Unternehmern außer in den Fällen des § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB ein Jahr. Der Unternehmer muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Menge, Qualität, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Im Übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmern § 377 HGB.

VI. Kontrolle der Abrechnung

 

Von der Genossenschaft erstellte Abrechnungen sind vom Unternehmer unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen. Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind der Genossenschaft binnen 14 Tagen ab Zugang der Abrechnung schriftlich mitzuteilen. Sollte die Genossenschaft binnen der 14tägigen Frist keine Mitteilung des Unternehmens erhalten, ist der von der Genossenschaft ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Unternehmer der Genossenschaft nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadenersatz verpflichtet.

 

VII. Zahlung

 

Für die Zahlung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Genossenschaft. Bei Lieferung von Fasswein bzw. Most ist der Kaufpreis bei Abnahme des Weines oder Mostes, jedoch spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages ohne Abzüge, porto- und spesenfrei zu entrichten, sofern bei Mostkäufen keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden. Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Genossenschaft, sondern erst seine vorbehaltlose Gutschrift als Erfüllung. Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Bestimmungen der § 355 ff. HGB gelten. Die Saldenmitteilungen der Genossenschaft gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendung erhebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Der Käufer kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Genossenschaft nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.

VIII. Leistungsstörungen

 

Der Kaufpreis wird ohne Mahnung sofort fällig, wenn der Käufer die Zahlung des Kaufpreises endgültig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der Käufer bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate übersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der rückständige Betrag mindestens 10 % des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Genossenschaft kann im Falle der endgültigen Verweigerung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erfüllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entschädigung für Wertminderung verlangen. Wird der fällige Kaufpreis nach Mahnung nicht sofort bezahlt, so hat der Verbraucher Verzugszinsen von 5 %-Punkten, der Unternehmer Verzugszinsen von 8 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu zahlen. Die Genossenschaft kann Vorauszahlungen, Teilvorauszahlungen oder Übergabe gegen Barzahlung verlangen. Bei Abnahmeverzug des Käufers kann die Genossenschaft die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers bei sich oder einem Dritten lagern oder einer ihr geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. Die Genossenschaft kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen oder von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Käufers oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

IX. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Genossenschaft. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für alle Forderungen, die die Genossenschaft aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer gegen diesen hat oder künftig erwirbt. Die Genossenschaft ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug ist, nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Weinen untrennbar verschnitten oder vermischt oder mit anderen Waren zu einer neuen Verkaufseinheit verpackt, so erlangt die Genossenschaft Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt des Verschnitts oder der Mischung oder Verpackung entspricht. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für die Genossenschaft vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, der Genossenschaft nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die Genossenschaft das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer hat die der Genossenschaft gehörenden Waren auf deren Verlangen in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsansprüche abzutreten. Die Genossenschaft ist auch berechtigt, die Versicherungsprämien zu Lasten des Käufers zu leisten. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Ware – auch der durch Verschnitt, Vermischung, Ver- oder Bearbeitung hergestellten Waren - nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist er nicht befugt. Der Unternehmer tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt an die Genossenschaft ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen. Im Falle einer Be- und Verarbeitung gilt dies mit der Maßgabe, dass ein erstrangiger Teilbetrag abgetreten wird, der dem Miteigentumsanteil der Genossenschaft an der veräußerten Ware entspricht. Veräußert der Unternehmer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Genossenschaft stehen, zusammen mit andern, nicht der Genossenschaft gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Unternehmer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die Genossenschaft ab. Der Unternehmer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Die Genossenschaft kann diese Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungsverzug besteht, Insolvenzantrag gestellt ist oder Zahlungseinstellung oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter vorliegen. Er hat der Genossenschaft auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der Genossenschaft die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Genossenschaft die Abtretung nicht offen legen. Übersteigt der realisierbare Wert der für die Genossenschaft bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so ist die Genossenschaft auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet. Bei Zahlung des Kaufpreises im Scheck-/Wechselverfahren erlischt der Eigentumsvorbehalt erst mit Einlösung des Wechsels durch den Käufer.

X. Haftung

 

Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in Fällen der Arglist, des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, der Übernahme einer Garantie, z.B. für das Vorhandensein einer Eigenschaft, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Genossenschaft. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

XI. Erfüllungsort, anwendbares Recht

 

Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Käufer Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik befindet. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer, der Unternehmer ist und der Genossenschaft, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird.

 

XII. Gerichtsstand

 

Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Genossenschaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. Beauftragt die Genossenschaft mit der Geltendmachung ihre Ansprüche die genossenschaftliche Treuhand- oder Inkassostelle, so kann diese unter den vorgenannten Voraussetzungen auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen. Die Genossenschaft oder die Inkassostelle können Klagen nach ihrer Wahl beim Amtsgericht erheben, auch wenn wegen der Höhe des Streitwertes das Landgericht zuständig wäre.

 

XIII. Rücksendekosten im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern

 

Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Verbraucher kostenfrei.

XIV. Wertersatzpflicht im Fernabsatzgeschäft mit Verbrauchern

 

Der Verbraucher hat im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen nur zu leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Informationen zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO


Die EU-Kommission stellt eine Online-Plattform zur Streitbeilegung („OS-Plattform“) zur Verfügung, die nach Angaben der Kommission (Stand 06.01.2016) voraussichtlich ab dem 15.02.2016 über den Link www.ec.europa.eu erreichbar sein soll. Sofern der Kunde ein in der europäischen Union wohnhafter Verbraucher ist, besteht die Möglichkeit, zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen diese Plattform zu nutzen.
Wir sind verpflichtet, Sie über die Existenz dieser OS-Plattform und in diesem Zusammenhang auch über unsere E-Mail-Adresse info@divino-wein.de zu informieren.“

 

 

Divino Nordheim Thüngersheim eG | Langgasse 33 | D-97334 Nordheim am Main